Du dokumentierst mehr als je zuvor — Pflanzenschutz, Düngung, Tiermeldungen, Audits, Förderanträge. Und der Weg geht klar Richtung digital: Beim Pflanzenschutz gilt seit 2026 ein deutlich erweiterter Pflichtumfang, ab 2027 kommt die elektronische, maschinenlesbare Form. Trotzdem fehlt den meisten Betrieben ein Überblick: Welche Pflichten gelten wann, mit welcher Frist und in welchem Format?
Dieser Artikel ist deine Checkliste. Kein Formular zum Ausfüllen, sondern eine Orientierungshilfe — damit du weißt, wo du stehst und was du noch brauchst.
Hinweis: Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung. Er dient der Orientierung und ersetzt nicht die Prüfung durch eine qualifizierte Beratungsstelle oder Rechtsanwaltskanzlei.
Alle Dokumentationspflichten auf einen Blick
| Bereich | Frist | Aufbewahrung | Digital Pflicht? |
|---|---|---|---|
| Pflanzenschutz (EU-VO 2023/564) | Unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Anwendung | 3 Jahre | Ab 01.01.2027 (2026: erweiterte Pflichtfelder) |
| Düngung (DüV §10) | 14 Tage nach Maßnahme | 7 Jahre | Empfohlen |
| HI-Tier (Tiermeldungen) | 7 Tage nach Ereignis | Laufend | Ja, online |
| QM-Milch (Audit) | Alle 3 Jahre | Dauerhaft | Unterlagen bereithalten |
| GAP-Antrag | Bis 15. Mai | Laufend | Ja, online |
| Agrarstrukturerhebung | Alle 3–4 Jahre | — | Auskunftspflicht |
1. Pflanzenschutz-Dokumentation
Rechtsgrundlage: EU-Verordnung 2023/564, PflSchG §11 Gilt seit: 01.01.2026 Betrifft: Alle professionellen Anwender, unabhängig von Betriebsgröße
Was du erfassen musst
| Pflichtfeld | Neu seit 2026? | Beispiel |
|---|---|---|
| Datum und Uhrzeit | Uhrzeit neu | 15.04.2026, 07:30 |
| Pflanzenschutzmittel-Name | Nein | Karate Zeon |
| Zulassungsnummer | Ja | 024567-00 |
| Aufwandmenge + Einheit | Nein | 1,5 l/ha |
| Behandelte Kultur | Nein | Winterweizen |
| EPPO-Code der Kultur | Ja | TRZAW |
| BBCH-Stadium | Ja (ggf.) | BBCH 31 |
| Geodatenbasierte Fläche | Ja | FLIK-Nr. oder GPS-Koordinate |
| Flächengröße | Präzisiert | 4,2 ha |
| Anwender | Nein | Klaus Hofmann |
| Art der Verwendung | Nein | Feldspritzung |
Fristen und Format
- Erfassung unverzüglich, spätestens 30 Tage nach der Anwendung
- Aufbewahrung mindestens 3 Jahre, gerechnet ab Beginn des Folgejahres
- Seit 2026: erweiterter Pflichtumfang (Zulassungsnummer, EPPO-Code, BBCH, Georeferenz, Uhrzeit)
- Ab 01.01.2027: elektronisches, maschinenlesbares Format (JSON, XML, CSV oder digitale Ackerschlagkartei) — PDF ist nicht zulässig; die Überführung ins elektronische Format muss binnen 30 Tagen nach der Anwendung erfolgen
- Die Durchführungsverordnung (EU) 2025/2203 hat die Pflicht zur elektronischen Form um ein Jahr auf 2027 verschoben
Kostenlose offizielle Tools und digitale Ackerschlagkartei
Wichtig zur Einordnung: Im Jahr 2026 sind handschriftliche Aufzeichnungen noch zulässig, solange sie alle neuen Pflichtfelder enthalten. Zwingend elektronisch wird es erst zum 01.01.2027. Wer jetzt umstellt, spart sich den Umstieg unter Zeitdruck. Zwei kostenlose staatliche Angebote:
- PSM-DOK (über ISIP): In 10 Bundesländern verfügbar (BW, BB, HE, MV, NRW, RP, SL, SN, ST, SH)
- DiPAgE (Julius-Kühn-Institut): bundesweite, kostenfreie Lösung des Julius-Kühn-Instituts. Der Rollout hat sich verzögert; Stand September 2026 ist sie noch nicht flächendeckend verfügbar. Frag im Zweifel bei deinem Pflanzenschutzdienst nach dem aktuellen Stand.
Checkliste
- ☐ Alle Pflanzenschutzanwendungen werden vollständig erfasst (spätestens ab 2027 elektronisch)
- ☐ Zulassungsnummern werden bei jeder Anwendung dokumentiert
- ☐ EPPO-Codes für alle behandelten Kulturen sind bekannt
- ☐ Flächen sind geodatenbasiert hinterlegt (FLIK oder GPS)
- ☐ Daten werden unverzüglich, spätestens 30 Tage nach der Anwendung erfasst
- ☐ Exportformat ist für 2027 maschinenlesbar vorbereitet
2. Düngedokumentation (DüV §10)
Rechtsgrundlage: Düngeverordnung §10 Gilt seit: Erweitert seit 01.01.2025 Betrifft: Alle Betriebe mit Düngungsaktivitäten
Was du erfassen musst
Vor der Düngung — Düngebedarfsermittlung:
- Stickstoff- und Phosphat-Bedarf pro Schlag
- Bodenuntersuchungsergebnisse berücksichtigen
- Schriftlich dokumentieren
Nach der Düngung — Düngungsmaßnahmen:
- Art und Menge des Düngemittels (organisch/mineralisch)
- N-Gesamt und N-verfügbar (bei organischem Dünger)
- Behandelte Fläche (Schlag)
- Datum der Ausbringung
Zusätzlich bei organischer Düngung:
- Einhaltung der 170 kg N/ha-Grenze (Betriebsobergrenze)
- Sperrfristen dokumentieren
Fristen
- Jede Maßnahme innerhalb von 14 Tagen dokumentieren
- Gesamtaufstellung an Behörde bis 31. März des Folgejahres
- Aufbewahrung: 7 Jahre
Offizielle Tools
- Bayern: “LfL Düngebedarf” (Online-Rechner, PDF als Nachweis)
- NRW: Excel-Berechnungsprogramm der Landwirtschaftskammer
- Niedersachsen: ENNI (Elektronische Nährstoffmeldung)
- Hessen: Agrarportal
Wichtig: Die Stoffstrombilanzverordnung (StoffBilV) wurde am 07.07.2025 aufgehoben. Auch der Nährstoffvergleich entfällt seit 2020.
Checkliste
- ☐ Düngebedarfsermittlung wird vor jeder Düngung dokumentiert
- ☐ Düngungsmaßnahmen werden innerhalb von 14 Tagen erfasst
- ☐ 170 kg N/ha-Grenze wird betriebsweit überwacht
- ☐ Sperrfristen sind im Kalender hinterlegt
- ☐ Jahresmeldung wird bis 31. März erstellt
3. HI-Tier Meldepflichten
Rechtsgrundlage: Viehverkehrsverordnung, Tierseuchenrecht Betrifft: Alle Betriebe mit Nutztierhaltung Wo: HI-Tier Datenbank (zentral, online)
Fristen nach Tierart
| Tierart | Was melden? | Frist |
|---|---|---|
| Rinder | Geburten, Zugänge, Abgänge | 7 Tage |
| Schweine | Zugänge, Abgänge | 7 Tage |
| Schafe/Ziegen | Zugänge, Abgänge | 7 Tage |
| Geflügel | Jährliche Bestandsmeldung | Bis 31.01. |
| Antibiotika | Jede Anwendung in TAM-Datenbank | Laufend |
| Tierzahlmeldung | An Tierseuchenkasse | Bis 31.01. |
Neuerung 2026: Neuordnung des tierseuchenrechtlichen Meldewesens (veröffentlicht 10.03.2026). Erweiterte Kategorien bei Geflügel (insbesondere Puten).
Checkliste
- ☐ Alle Tierbewegungen werden innerhalb von 7 Tagen gemeldet
- ☐ Jährliche Tierzahlmeldung bis 31.01. an Tierseuchenkasse
- ☐ Antibiotika-Einsatz wird in der TAM-Datenbank dokumentiert
- ☐ Bestandsregister ist aktuell und vollständig
4. QM-Milch Audit
Betrifft: Milchviehbetriebe (quasi-verpflichtend über Molkereien) Intervall: Alle 3 Jahre Dauer: 1,5–2 Stunden (7–14 Tage Voranmeldung)
Was geprüft wird
69 Kriterien, davon 17 K.O.-Kriterien. Mindestscore: 61 von 81 Punkten.
Diese Unterlagen müssen vorliegen:
- Futterrechnungen
- Tierarzneimittel-Dokumentation
- Tierbestandsregister (Zu-/Abgänge)
- Reinigungsprotokolle (Melkstand, Milchkammer)
Checkliste
- ☐ Nächster Audit-Termin ist bekannt (alle 3 Jahre)
- ☐ Futterrechnungen sind geordnet und auffindbar
- ☐ Tierarzneimittel-Dokumentation ist vollständig
- ☐ Reinigungsprotokolle werden regelmäßig geführt
- ☐ Tierbestandsregister ist aktuell
5. GAP-Antrag (Gemeinsamer Agrarförderantrag)
Frist: Bis 15. Mai (Änderungen bis Ende September möglich) Auszahlung: Ende Dezember
Antragsportale pro Bundesland
| Bundesland | Portal |
|---|---|
| Baden-Württemberg | FIONA |
| Bayern | iBALIS |
| Brandenburg | inet Agrar |
| Hessen | Agrarportal WIBank |
| Niedersachsen/Bremen/HH | ANDI |
| NRW | ELAN WebClient |
| Rheinland-Pfalz | LEA |
| Saarland | AsDigital |
| Sachsen | DIANAweb |
| Sachsen-Anhalt | ELAISA |
| Schleswig-Holstein | ELSA |
| Thüringen | PORTIA |
Was eingereicht wird
- Mehrfachantrag/Sammelantrag
- Flächen- und Nutzungsnachweis
- Angaben zu Direktzahlungen
- Ökoregelungen und Konditionalitäten
Checkliste
- ☐ Antragsfrist 15. Mai im Kalender
- ☐ Flächendaten sind aktuell und korrekt
- ☐ Kulturarten sind den GAP-Codes zugeordnet
- ☐ Ökoregelungen sind geprüft und dokumentiert
6. Agrarstrukturerhebung
Rechtsgrundlage: Agrarstatistikgesetz Intervall: Alle 3–4 Jahre Was: 12-seitige Formulare zu Betriebsstruktur, Flächen, Tieren, Arbeitskräften Pflicht: Ja, Auskunftspflicht
Wer seine Betriebsdaten digital hat, füllt die Erhebung in einer Stunde statt an einem ganzen Wochenende aus.
Fristen-Kalender: Was wann fällig ist
| Monat | Pflicht |
|---|---|
| Januar | Tierzahlmeldung an Tierseuchenkasse (bis 31.01.) |
| Laufend | HI-Tier: Tierbewegungen innerhalb von 7 Tagen |
| Laufend | DüV: Düngungsmaßnahmen innerhalb von 14 Tagen |
| Laufend | Pflanzenschutz: Anwendungen unverzüglich, spätestens binnen 30 Tagen erfassen |
| Laufend | Antibiotika: Jede Anwendung in TAM-Datenbank |
| März | GAP-Antragssaison startet (je nach Bundesland) |
| 31. März | DüV-Jahresmeldung an Behörde |
| 15. Mai | GAP-Antragsfrist |
| September | Letzte GAP-Änderungen möglich |
Die versteckte siebte Pflicht: KI-Schulung
Seit dem 2. Februar 2025 gilt die KI-Kompetenzpflicht nach Art. 4 des EU AI Act. Du bist betroffen, wenn dein Betrieb Precision-Farming-Software, Wetterprognose-Apps mit KI, automatische Fütterungssysteme, Drohnen mit Bilderkennung oder ChatGPT für GAP-Anträge nutzt.
Seit dem 2. August 2026 ist die Pflicht durchsetzbar: Transparenzpflichten und Bußgeldvorschriften sind anwendbar, in Deutschland überwacht die Bundesnetzagentur. Die Pflichten für Hochrisiko-Systeme hat der Digital Omnibus auf Dezember 2027 bzw. August 2028 verschoben. Details im Artikel KI-Schulungspflicht 2025: Was KMU jetzt tun müssen.
Häufige Fragen
Muss ich alle Pflichten digital erfüllen?
Noch nicht überall. Die Pflanzenschutz-Dokumentation wird zum 01.01.2027 zwingend elektronisch und maschinenlesbar; 2026 reicht noch Papier, sofern alle neuen Pflichtfelder enthalten sind. HI-Tier-Meldungen und der GAP-Antrag laufen dagegen schon heute nur online. Die Richtung ist eindeutig, und Papier wird von Jahr zu Jahr unpraktischer.
Was kostet mich ein Verstoß?
Das hängt vom Bereich ab. Bei der Pflanzenschutz-Dokumentation drohen Bußgelder und GAP-Kürzungen. Bei HI-Tier können verspätete Meldungen zu Sanktionen führen. Bei QM-Milch riskierst du den Verlust der Zertifizierung — und damit deinen Milchabnahmevertrag.
Gibt es eine Software, die alles abdeckt?
Nein. Kein einzelnes System deckt Pflanzenschutz, DüV, HI-Tier, QM-Milch und GAP gleichzeitig ab. Die Kunst liegt darin, die richtigen Tools zu kombinieren und die Daten dort zu erfassen, wo sie anfallen — idealerweise auf dem Tablet direkt auf dem Feld.
Was ist mit der Stoffstrombilanz?
Die Stoffstrombilanzverordnung (StoffBilV) wurde am 07.07.2025 aufgehoben. Diese Pflicht entfällt.
Nächster Schritt
Du bist unsicher, welche dieser Pflichten deinen Betrieb betreffen und wie du sie digital lösen kannst? Mach den kostenlosen Agrar-Check — ich prüfe deine Situation persönlich und schicke dir eine individuelle Einschätzung.
Für Details zur Pflanzenschutz-Dokumentation: Pflanzenschutz-Dokumentation digital: Was Landwirte seit 2026 wissen müssen. Für einen Überblick über Fördermöglichkeiten nach Bundesland: Förderung Digitalisierung Landwirtschaft 2026.