Dokumentationspflichten Landwirtschaft 2026 – Checkliste

Von Dipl.-Ing. René Koch Aktualisiert am 8 Min. Lesezeit
Landwirtschaft Dokumentation Pflanzenschutz Düngeverordnung Ackerschlagkartei HI-Tier QM-Milch GAP Checkliste 2026

Du dokumentierst mehr als je zuvor — Pflanzenschutz, Düngung, Tiermeldungen, Audits, Förderanträge. Und der Weg geht klar Richtung digital: Beim Pflanzenschutz gilt seit 2026 ein deutlich erweiterter Pflichtumfang, ab 2027 kommt die elektronische, maschinenlesbare Form. Trotzdem fehlt den meisten Betrieben ein Überblick: Welche Pflichten gelten wann, mit welcher Frist und in welchem Format?

Dieser Artikel ist deine Checkliste. Kein Formular zum Ausfüllen, sondern eine Orientierungshilfe — damit du weißt, wo du stehst und was du noch brauchst.

Hinweis: Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung. Er dient der Orientierung und ersetzt nicht die Prüfung durch eine qualifizierte Beratungsstelle oder Rechtsanwaltskanzlei.

Alle Dokumentationspflichten auf einen Blick

BereichFristAufbewahrungDigital Pflicht?
Pflanzenschutz (EU-VO 2023/564)Unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Anwendung3 JahreAb 01.01.2027 (2026: erweiterte Pflichtfelder)
Düngung (DüV §10)14 Tage nach Maßnahme7 JahreEmpfohlen
HI-Tier (Tiermeldungen)7 Tage nach EreignisLaufendJa, online
QM-Milch (Audit)Alle 3 JahreDauerhaftUnterlagen bereithalten
GAP-AntragBis 15. MaiLaufendJa, online
AgrarstrukturerhebungAlle 3–4 Jahre—Auskunftspflicht

1. Pflanzenschutz-Dokumentation

Rechtsgrundlage: EU-Verordnung 2023/564, PflSchG §11 Gilt seit: 01.01.2026 Betrifft: Alle professionellen Anwender, unabhängig von Betriebsgröße

Was du erfassen musst

PflichtfeldNeu seit 2026?Beispiel
Datum und UhrzeitUhrzeit neu15.04.2026, 07:30
Pflanzenschutzmittel-NameNeinKarate Zeon
ZulassungsnummerJa024567-00
Aufwandmenge + EinheitNein1,5 l/ha
Behandelte KulturNeinWinterweizen
EPPO-Code der KulturJaTRZAW
BBCH-StadiumJa (ggf.)BBCH 31
Geodatenbasierte FlächeJaFLIK-Nr. oder GPS-Koordinate
FlächengrößePräzisiert4,2 ha
AnwenderNeinKlaus Hofmann
Art der VerwendungNeinFeldspritzung

Fristen und Format

  • Erfassung unverzüglich, spätestens 30 Tage nach der Anwendung
  • Aufbewahrung mindestens 3 Jahre, gerechnet ab Beginn des Folgejahres
  • Seit 2026: erweiterter Pflichtumfang (Zulassungsnummer, EPPO-Code, BBCH, Georeferenz, Uhrzeit)
  • Ab 01.01.2027: elektronisches, maschinenlesbares Format (JSON, XML, CSV oder digitale Ackerschlagkartei) — PDF ist nicht zulässig; die Überführung ins elektronische Format muss binnen 30 Tagen nach der Anwendung erfolgen
  • Die Durchführungsverordnung (EU) 2025/2203 hat die Pflicht zur elektronischen Form um ein Jahr auf 2027 verschoben

Kostenlose offizielle Tools und digitale Ackerschlagkartei

Wichtig zur Einordnung: Im Jahr 2026 sind handschriftliche Aufzeichnungen noch zulässig, solange sie alle neuen Pflichtfelder enthalten. Zwingend elektronisch wird es erst zum 01.01.2027. Wer jetzt umstellt, spart sich den Umstieg unter Zeitdruck. Zwei kostenlose staatliche Angebote:

  • PSM-DOK (über ISIP): In 10 Bundesländern verfügbar (BW, BB, HE, MV, NRW, RP, SL, SN, ST, SH)
  • DiPAgE (Julius-Kühn-Institut): bundesweite, kostenfreie Lösung des Julius-Kühn-Instituts. Der Rollout hat sich verzögert; Stand September 2026 ist sie noch nicht flächendeckend verfügbar. Frag im Zweifel bei deinem Pflanzenschutzdienst nach dem aktuellen Stand.

Checkliste

  • ☐ Alle Pflanzenschutzanwendungen werden vollständig erfasst (spätestens ab 2027 elektronisch)
  • ☐ Zulassungsnummern werden bei jeder Anwendung dokumentiert
  • ☐ EPPO-Codes für alle behandelten Kulturen sind bekannt
  • ☐ Flächen sind geodatenbasiert hinterlegt (FLIK oder GPS)
  • ☐ Daten werden unverzüglich, spätestens 30 Tage nach der Anwendung erfasst
  • ☐ Exportformat ist für 2027 maschinenlesbar vorbereitet

2. Düngedokumentation (DüV §10)

Rechtsgrundlage: Düngeverordnung §10 Gilt seit: Erweitert seit 01.01.2025 Betrifft: Alle Betriebe mit Düngungsaktivitäten

Was du erfassen musst

Vor der Düngung — Düngebedarfsermittlung:

  • Stickstoff- und Phosphat-Bedarf pro Schlag
  • Bodenuntersuchungsergebnisse berücksichtigen
  • Schriftlich dokumentieren

Nach der Düngung — Düngungsmaßnahmen:

  • Art und Menge des Düngemittels (organisch/mineralisch)
  • N-Gesamt und N-verfügbar (bei organischem Dünger)
  • Behandelte Fläche (Schlag)
  • Datum der Ausbringung

Zusätzlich bei organischer Düngung:

  • Einhaltung der 170 kg N/ha-Grenze (Betriebsobergrenze)
  • Sperrfristen dokumentieren

Fristen

  • Jede Maßnahme innerhalb von 14 Tagen dokumentieren
  • Gesamtaufstellung an Behörde bis 31. März des Folgejahres
  • Aufbewahrung: 7 Jahre

Offizielle Tools

  • Bayern: “LfL Düngebedarf” (Online-Rechner, PDF als Nachweis)
  • NRW: Excel-Berechnungsprogramm der Landwirtschaftskammer
  • Niedersachsen: ENNI (Elektronische Nährstoffmeldung)
  • Hessen: Agrarportal

Wichtig: Die Stoffstrombilanzverordnung (StoffBilV) wurde am 07.07.2025 aufgehoben. Auch der Nährstoffvergleich entfällt seit 2020.

Checkliste

  • ☐ Düngebedarfsermittlung wird vor jeder Düngung dokumentiert
  • ☐ Düngungsmaßnahmen werden innerhalb von 14 Tagen erfasst
  • ☐ 170 kg N/ha-Grenze wird betriebsweit überwacht
  • ☐ Sperrfristen sind im Kalender hinterlegt
  • ☐ Jahresmeldung wird bis 31. März erstellt

3. HI-Tier Meldepflichten

Rechtsgrundlage: Viehverkehrsverordnung, Tierseuchenrecht Betrifft: Alle Betriebe mit Nutztierhaltung Wo: HI-Tier Datenbank (zentral, online)

Fristen nach Tierart

TierartWas melden?Frist
RinderGeburten, Zugänge, Abgänge7 Tage
SchweineZugänge, Abgänge7 Tage
Schafe/ZiegenZugänge, Abgänge7 Tage
GeflügelJährliche BestandsmeldungBis 31.01.
AntibiotikaJede Anwendung in TAM-DatenbankLaufend
TierzahlmeldungAn TierseuchenkasseBis 31.01.

Neuerung 2026: Neuordnung des tierseuchenrechtlichen Meldewesens (veröffentlicht 10.03.2026). Erweiterte Kategorien bei Geflügel (insbesondere Puten).

Checkliste

  • ☐ Alle Tierbewegungen werden innerhalb von 7 Tagen gemeldet
  • ☐ Jährliche Tierzahlmeldung bis 31.01. an Tierseuchenkasse
  • ☐ Antibiotika-Einsatz wird in der TAM-Datenbank dokumentiert
  • ☐ Bestandsregister ist aktuell und vollständig

4. QM-Milch Audit

Betrifft: Milchviehbetriebe (quasi-verpflichtend über Molkereien) Intervall: Alle 3 Jahre Dauer: 1,5–2 Stunden (7–14 Tage Voranmeldung)

Was geprüft wird

69 Kriterien, davon 17 K.O.-Kriterien. Mindestscore: 61 von 81 Punkten.

Diese Unterlagen müssen vorliegen:

  • Futterrechnungen
  • Tierarzneimittel-Dokumentation
  • Tierbestandsregister (Zu-/Abgänge)
  • Reinigungsprotokolle (Melkstand, Milchkammer)

Checkliste

  • ☐ Nächster Audit-Termin ist bekannt (alle 3 Jahre)
  • ☐ Futterrechnungen sind geordnet und auffindbar
  • ☐ Tierarzneimittel-Dokumentation ist vollständig
  • ☐ Reinigungsprotokolle werden regelmäßig geführt
  • ☐ Tierbestandsregister ist aktuell

5. GAP-Antrag (Gemeinsamer Agrarförderantrag)

Frist: Bis 15. Mai (Änderungen bis Ende September möglich) Auszahlung: Ende Dezember

Antragsportale pro Bundesland

BundeslandPortal
Baden-WürttembergFIONA
BayerniBALIS
Brandenburginet Agrar
HessenAgrarportal WIBank
Niedersachsen/Bremen/HHANDI
NRWELAN WebClient
Rheinland-PfalzLEA
SaarlandAsDigital
SachsenDIANAweb
Sachsen-AnhaltELAISA
Schleswig-HolsteinELSA
ThüringenPORTIA

Was eingereicht wird

  • Mehrfachantrag/Sammelantrag
  • Flächen- und Nutzungsnachweis
  • Angaben zu Direktzahlungen
  • Ökoregelungen und Konditionalitäten

Checkliste

  • ☐ Antragsfrist 15. Mai im Kalender
  • ☐ Flächendaten sind aktuell und korrekt
  • ☐ Kulturarten sind den GAP-Codes zugeordnet
  • ☐ Ökoregelungen sind geprüft und dokumentiert

6. Agrarstrukturerhebung

Rechtsgrundlage: Agrarstatistikgesetz Intervall: Alle 3–4 Jahre Was: 12-seitige Formulare zu Betriebsstruktur, Flächen, Tieren, Arbeitskräften Pflicht: Ja, Auskunftspflicht

Wer seine Betriebsdaten digital hat, füllt die Erhebung in einer Stunde statt an einem ganzen Wochenende aus.


Fristen-Kalender: Was wann fällig ist

MonatPflicht
JanuarTierzahlmeldung an Tierseuchenkasse (bis 31.01.)
LaufendHI-Tier: Tierbewegungen innerhalb von 7 Tagen
LaufendDüV: Düngungsmaßnahmen innerhalb von 14 Tagen
LaufendPflanzenschutz: Anwendungen unverzüglich, spätestens binnen 30 Tagen erfassen
LaufendAntibiotika: Jede Anwendung in TAM-Datenbank
MärzGAP-Antragssaison startet (je nach Bundesland)
31. MärzDüV-Jahresmeldung an Behörde
15. MaiGAP-Antragsfrist
SeptemberLetzte GAP-Änderungen möglich

Die versteckte siebte Pflicht: KI-Schulung

Seit dem 2. Februar 2025 gilt die KI-Kompetenzpflicht nach Art. 4 des EU AI Act. Du bist betroffen, wenn dein Betrieb Precision-Farming-Software, Wetterprognose-Apps mit KI, automatische Fütterungssysteme, Drohnen mit Bilderkennung oder ChatGPT für GAP-Anträge nutzt.

Seit dem 2. August 2026 ist die Pflicht durchsetzbar: Transparenzpflichten und Bußgeldvorschriften sind anwendbar, in Deutschland überwacht die Bundesnetzagentur. Die Pflichten für Hochrisiko-Systeme hat der Digital Omnibus auf Dezember 2027 bzw. August 2028 verschoben. Details im Artikel KI-Schulungspflicht 2025: Was KMU jetzt tun müssen.


Häufige Fragen

Muss ich alle Pflichten digital erfüllen?

Noch nicht überall. Die Pflanzenschutz-Dokumentation wird zum 01.01.2027 zwingend elektronisch und maschinenlesbar; 2026 reicht noch Papier, sofern alle neuen Pflichtfelder enthalten sind. HI-Tier-Meldungen und der GAP-Antrag laufen dagegen schon heute nur online. Die Richtung ist eindeutig, und Papier wird von Jahr zu Jahr unpraktischer.

Was kostet mich ein Verstoß?

Das hängt vom Bereich ab. Bei der Pflanzenschutz-Dokumentation drohen Bußgelder und GAP-Kürzungen. Bei HI-Tier können verspätete Meldungen zu Sanktionen führen. Bei QM-Milch riskierst du den Verlust der Zertifizierung — und damit deinen Milchabnahmevertrag.

Gibt es eine Software, die alles abdeckt?

Nein. Kein einzelnes System deckt Pflanzenschutz, DüV, HI-Tier, QM-Milch und GAP gleichzeitig ab. Die Kunst liegt darin, die richtigen Tools zu kombinieren und die Daten dort zu erfassen, wo sie anfallen — idealerweise auf dem Tablet direkt auf dem Feld.

Was ist mit der Stoffstrombilanz?

Die Stoffstrombilanzverordnung (StoffBilV) wurde am 07.07.2025 aufgehoben. Diese Pflicht entfällt.


Nächster Schritt

Du bist unsicher, welche dieser Pflichten deinen Betrieb betreffen und wie du sie digital lösen kannst? Mach den kostenlosen Agrar-Check — ich prüfe deine Situation persönlich und schicke dir eine individuelle Einschätzung.

Für Details zur Pflanzenschutz-Dokumentation: Pflanzenschutz-Dokumentation digital: Was Landwirte seit 2026 wissen müssen. Für einen Überblick über Fördermöglichkeiten nach Bundesland: Förderung Digitalisierung Landwirtschaft 2026.

Klingt interessant?

Lass uns in einem kostenlosen Erstgespräch herausfinden, wie ich dich unterstützen kann.

Erstgespräch vereinbaren

Weitere Artikel