Seit dem 1. Januar 2026 musst du jede Pflanzenschutzmaßnahme deutlich umfassender dokumentieren als bisher: Zulassungsnummer, EPPO-Code, BBCH-Stadium, Uhrzeit und geodatenbasierte Fläche kommen neu dazu. Zum 1. Januar 2027 folgt der zweite Schritt: Dann muss die Dokumentation elektronisch und maschinenlesbar vorliegen — eine handschriftliche Ackerschlagkartei reicht dann nicht mehr. Dazu kommen die erweiterte Düngedokumentation nach DüV und eine KI-Kompetenzpflicht, von der die meisten Landwirte noch nie gehört haben.
Dieser Artikel erklärt, was sich geändert hat, was du jetzt dokumentieren musst und welche Fördermöglichkeiten es gibt.
Hinweis: Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung. Er dient der Orientierung und ersetzt nicht die Prüfung durch eine qualifizierte Beratungsstelle oder Rechtsanwaltskanzlei.
Was muss seit 2026 dokumentiert werden?
Die Durchführungsverordnung (EU) 2023/564 zu Artikel 67 der Verordnung (EG) 1107/2009 legt fest, welche Angaben zu jeder Anwendung gehören. Aufzuzeichnen ist unverzüglich, spätestens 30 Tage nach der Anwendung. Für jede Anwendung sind folgende Angaben zu dokumentieren:
| Pflichtangabe | Neu seit 2026? | Beispiel |
|---|---|---|
| Datum und Uhrzeit | Uhrzeit neu | 15.04.2026, 07:30 |
| Geodatenbasierte Fläche | Ja | FLIK-Nummer oder GPS-Koordinate, 4,2 ha |
| Kultur + EPPO-Code | EPPO-Code neu | Winterweizen (TRZAW), BBCH 31 |
| Pflanzenschutzmittel + Zulassungsnummer | Zulassungsnr. neu | Karate Zeon, 024567-00 |
| Aufwandmenge | Nein | 1,5 l/ha |
| Art der Verwendung | Nein | Feldspritzung |
| Anwender | Nein | Klaus Hofmann |
Die Aufzeichnungen müssen mindestens 3 Jahre aufbewahrt werden, gerechnet ab Beginn des Folgejahres.
Der Zeitplan in zwei Stufen. Ursprünglich sollte die elektronische Form schon 2026 greifen. Die Durchführungsverordnung (EU) 2025/2203 hat sie um ein Jahr verschoben. Das heißt konkret:
- 2026: erweiterter Pflichtumfang, Aufzeichnung auch noch handschriftlich zulässig, solange alle neuen Angaben enthalten sind
- Ab 01.01.2027: elektronische, maschinenlesbare Form verpflichtend (JSON, XML, CSV oder eine digitale Ackerschlagkartei). PDF ist als Format nicht zulässig. Die Überführung ins elektronische Format muss innerhalb von 30 Tagen nach der Anwendung erfolgen.
Das klingt nach viel — und ist es auch. Auf Papier war das schon mühsam, mit den neuen Pflichtfeldern wird es zur Fehlerquelle. Und in gut einem Jahr ist Papier ohnehin keine Option mehr.
Was noch dazukommt: DüV, Statistisches Bundesamt, GAP
Die Pflanzenschutz-Dokumentation ist nicht die einzige Pflicht. Landwirtschaftliche Betriebe dokumentieren heute mehr als je zuvor:
Düngedokumentation (DüV §10)
Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle Düngungsmaßnahmen innerhalb von 14 Tagen dokumentiert werden. Dazu gehören:
- Art und Menge des Düngemittels
- Behandelte Fläche (Schlag)
- Datum der Ausbringung
- Nährstoffbilanz (N, P)
Wer Gülle ausbringt, muss zusätzlich Sperrfristen und die 170 kg N/ha-Grenze beachten — und dokumentieren.
Statistisches Bundesamt
Alle paar Jahre kommt die Agrarstrukturerhebung — 12-seitige Formulare, die sich anfühlen wie eine Steuererklärung. Pflicht. Wer digitale Betriebsdaten hat, füllt diese Formulare in einer Stunde statt an einem ganzen Wochenende.
GAP-Anträge
Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) verlangt jährlich detaillierte Flächenanträge mit Kulturartenangaben, Greening-Nachweisen und Konditionalitäten. Die Komplexität steigt jedes Jahr.
Tierbestandsmeldungen (HI-Tier)
Für Betriebe mit Tierhaltung: Geburten, Abgänge und Zugänge müssen innerhalb von 7 Tagen gemeldet werden. Verspätete Meldungen können Sanktionen nach sich ziehen.
Warum Excel und Papier nicht mehr reichen
Drei Gründe:
-
Revisionssicherheit: Bei einer Kontrolle musst du nachweisen, wann du welche Daten erfasst hast. Ein Excel-Sheet kann nachträglich geändert werden — das ist nicht revisionssicher. Digitale Fachsysteme protokollieren jede Änderung.
-
Fristen: spätestens 30 Tage beim Pflanzenschutz, 14 Tage für DüV, 7 Tage für HI-Tier. Mit Papier und Excel verpasst du Fristen, ohne es zu merken.
-
Kontrollen werden strenger: Die Behörden digitalisieren ihren eigenen Prüfprozess. Wer bei einer Kontrolle Papierordner durchblättert, während der Prüfer ein Tablet hat, steht schlecht da.
Welche digitalen Lösungen gibt es?
Kostenlose staatliche Angebote
Bevor du Geld ausgibst: Es gibt zwei kostenlose Plattformen, die speziell für die neue Pflanzenschutz-Dokumentation entwickelt wurden.
- PSM-DOK (über ISIP): Verfügbar in 10 Bundesländern (BW, BB, HE, MV, NRW, RP, SL, SN, ST, SH). Die Daten bleiben lokal bei dir, nicht in einer zentralen Datenbank.
- DiPAgE (Julius-Kühn-Institut): bundesweite, kostenfreie Lösung, auch für Dienstleister und öffentliche Einrichtungen gedacht. Der Rollout hat sich mehrfach verzögert; Stand September 2026 ist sie noch nicht flächendeckend verfügbar. Frag beim zuständigen Pflanzenschutzdienst nach dem aktuellen Stand.
Beide Plattformen decken die gesetzlichen Pflichtfelder ab. Was sie nicht bieten: Integration mit Belegverarbeitung, Düngedokumentation oder individuelle Betriebsanpassungen.
Spezialisierte Ackerschlagkartei-Software
Es gibt etablierte Lösungen wie 365FarmNet, Ackerprofi (30 Tage kostenlos testbar), HELM, Plantivo (ab 75 €) oder P.A.u.L. (mit Spracheingabe). Diese digitalen Ackerschlagkarteien decken Pflanzenschutz-Dokumentation und DüV ab.
Vorteil: Branchenspezifisch, behördliche Schnittstellen teilweise integriert. Nachteil: Oft teuer (Jahresgebühren), wenig anpassbar, nicht immer offline-fähig, Daten liegen in der Cloud des Anbieters.
Individuelle Low-Code-Lösung
Eine Alternative sind maßgeschneiderte Datenbank-Anwendungen auf Low-Code-Plattformen. Diese können exakt an den eigenen Betrieb angepasst werden — nicht mehr und nicht weniger als das, was du brauchst.
Vorteil: Offline-fähig auf dem Tablet (entscheidend auf dem Feld ohne Mobilfunk), individuell anpassbar, Daten bleiben auf dem eigenen Server, einmaliger Festpreis statt Jahresabo. Nachteil: Braucht initiale Einrichtung durch einen Fachmann.
KI-gestützte Belegverarbeitung
Lieferscheine, Rechnungen, Prüfberichte und Bodenanalysen können per KI automatisch erfasst, klassifiziert und der richtigen Fläche oder Kultur zugeordnet werden. Beleg fotografieren → Daten sind in der Datenbank. Das spart Stunden pro Woche.
Die versteckte Pflicht: KI-Schulung nach AI Act
Seit dem 2. Februar 2025 gilt die KI-Kompetenzpflicht nach Art. 4 des EU AI Act. Das betrifft auch landwirtschaftliche Betriebe — und zwar mehr, als die meisten denken.
Du bist betroffen, wenn dein Betrieb eines dieser Tools einsetzt:
- Precision-Farming-Software mit KI-gestützter Teilflächenbewirtschaftung
- Wetterprognose-Apps mit KI-Vorhersagemodellen
- Automatische Fütterungssysteme mit KI-Optimierung
- Drohnen mit KI-Bilderkennung (Unkrauterkennung, Bestandsmonitoring)
- ChatGPT oder andere KI-Tools für GAP-Anträge, Texte oder Berechnungen
- Farm-Management-Software mit KI-Empfehlungen
Für jeden dieser Einsatzbereiche musst du dafür sorgen, dass die Nutzer über ausreichende KI-Kompetenz verfügen. Seit dem 2. August 2026 ist das durchsetzbar: Die Bußgeldvorschriften sind anwendbar, in Deutschland überwacht die Bundesnetzagentur. Der Digital Omnibus vom Juli 2026 hat die Pflicht dabei auf ein Fördern von Kompetenz abgemildert — ein bestimmtes Niveau musst du nicht zertifizieren lassen, eine dokumentierte Schulung bleibt aber der einfachste Nachweis.
Mehr dazu: KI-Schulungspflicht 2025: Was KMU jetzt tun müssen
Förderung: Bund und Länder
Gute Nachricht: Digitalisierung in der Landwirtschaft wird gefördert — sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene.
| Förderprogramm | Was wird gefördert | Höhe |
|---|---|---|
| Digitalisierungsförderung Landwirtschaft Hessen (seit 01.03.2026) | Agrarsoftware, Sensortechnik, Beratung | Je nach Programm |
| DIGI-Zuschuss Hessen | Digitalisierung in KMU, ab 4.000 € Investition | Bis 10.000 € (50 %) |
| BaySL Digital (Bayern) | Agrarsoftware, Sensorik, Pflanzenschutztechnik | 500–40.000 € (25–40 %) |
| Digitalisierungsprämie Plus (Baden-Württemberg) | Digitalisierung allgemein für Unternehmen | Über L-Bank |
| AFP (alle Bundesländer) | Digitale Technik bei größeren Investitionen | 20–30 % Basis |
| BMLEH (Bund) | KI und Digitalisierung in der Landwirtschaft | Aus 60 Mio. € Topf |
Wichtig: In Bayern gilt: Vor Bewilligung begonnene Vorhaben werden nicht gefördert. Erst Antrag stellen, dann investieren.
Das bedeutet: Ein erheblicher Teil der Kosten für eine digitale Dokumentationslösung kann über Fördermittel gedeckt werden. Einen ausführlichen Überblick über alle Förderprogramme nach Bundesland findest du im Artikel Förderung Digitalisierung Landwirtschaft 2026.
3 konkrete Schritte, die du jetzt gehen kannst
Schritt 1: Inventar erstellen
Liste auf, was du heute dokumentierst und wie. Welche Pflichten erfüllst du digital, welche auf Papier, welche in Excel? Welche KI-Tools nutzt du oder dein Team?
Schritt 2: Digitale Lösung wählen
Vergleiche: Brauche ich eine Standard-Agrarsoftware oder eine individuelle Lösung? Muss sie offline funktionieren? Sollen meine Daten auf meinem eigenen Server bleiben? Was kostet sie — einmalig und laufend?
Schritt 3: Schulung und Dokumentation
Stelle sicher, dass du und dein Team mit den neuen Tools umgehen können — und dokumentiere das. Wenn du KI-Tools nutzt, besteht die Kompetenzpflicht seit Februar 2025 und ist seit August 2026 durchsetzbar.
Häufige Fragen
Gilt die digitale Pflanzenschutz-Dokumentation auch für kleine Betriebe?
Ja. Die Durchführungsverordnung (EU) 2023/564 gilt unabhängig von der Betriebsgröße. Auch ein Betrieb mit 10 ha muss ab 2027 elektronisch dokumentieren.
Was passiert, wenn ich bei einer Kontrolle nur Papier habe?
2026 ist Papier noch zulässig, sofern alle neuen Pflichtangaben vollständig enthalten sind. Fehlen einzelne Felder — etwa die Zulassungsnummer oder der EPPO-Code — ist die Aufzeichnung unvollständig. Ab 2027 genügt Papier grundsätzlich nicht mehr. Die Konsequenzen variieren je nach Bundesland und Behörde. Im besten Fall gibt es eine Nachfrist, im schlechtesten Fall Bußgeld und Kürzung von GAP-Zahlungen.
Funktioniert das auch ohne Internet auf dem Feld?
Ja — wenn du die richtige Lösung wählst. Offline-fähige Anwendungen speichern die Daten lokal auf dem Tablet und synchronisieren automatisch, sobald wieder WLAN oder Mobilfunk verfügbar ist.
Sind die Fördermittel kombinierbar?
In der Regel ja, solange die Gesamtfördersumme den förderfähigen Betrag nicht übersteigt. Details beim zuständigen Amt für Ländlichen Raum oder dem RKW Hessen.
Nächster Schritt
Du bist unsicher, welche Dokumentationspflichten deinen Betrieb betreffen und wie du sie digital lösen kannst? Mach den kostenlosen Agrar-Check — ich prüfe deine Situation persönlich und schicke dir eine individuelle Einschätzung.
Alle Dokumentationspflichten auf einen Blick: Dokumentationspflichten Landwirtschaft 2026 — die vollständige Checkliste. Für einen Überblick über den gesamten AI Act lies den Artikel AI Act 2025: Was kleine Unternehmen jetzt wissen müssen. Und wenn du testen willst, wie Belegverarbeitung mit KI funktioniert: Rechnungsverarbeitung live-Demo.