Dokumentationspflichten im Handwerk 2026: Die vollständige Checkliste

Von Dipl.-Ing. René Koch 10 Min. Lesezeit
Handwerk Dokumentation E-Rechnung Zeiterfassung DGUV V3 Bautagebuch GoBD Asbest Subunternehmer Checkliste 2026

Du bist Handwerker geworden, um zu bauen — nicht um Prüfprotokolle zu schreiben, Subunternehmer-Bescheinigungen einzusammeln und E-Rechnungen zu archivieren. Aber genau das ist die Realität: Die Dokumentationspflichten sind in den letzten zwei Jahren massiv gestiegen. E-Rechnung seit 2025. Kassenmeldepflicht seit Juli 2025. Asbest-Erkundungspflicht für Altbauten. Und die digitale Arbeitszeiterfassung kommt 2026.

Dieser Artikel gibt dir den vollständigen Überblick — welche Pflichten gelten, welche Fristen laufen und was bei Verstößen droht.

Hinweis: Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung. Er dient der Orientierung und ersetzt nicht die Prüfung durch eine qualifizierte Beratungsstelle, Handwerkskammer oder Rechtsanwaltskanzlei.

Alle Pflichten auf einen Blick

BereichFrist / IntervallBußgeldSeit wann?
E-Rechnung (Empfang)Sofort verarbeitbar01.01.2025
ArbeitszeiterfassungTäglichBis 30.000 €BAG-Urteil 2022
GefährdungsbeurteilungAnlassbezogenBis 25.000 €ArbSchG
DGUV V3 Prüfung6–48 MonateBG-RegressDGUV
BautagebuchTäglich (Baustelle)BeweislastHOAI/VOB
Subunternehmer-NachweiseVor Arbeitsbeginn15 % SteuerabzugEStG §48b
GoBD / KassenmeldungLaufendBis 25.000 €01.07.2025
GEG-NachweisePro HeizungseinbauOrdnungswidrigkeit01.01.2024
Berichtsheft (Azubi)WöchentlichPrüfungszulassungBBiG

1. E-Rechnung — Empfangspflicht seit 2025

Rechtsgrundlage: Wachstumschancengesetz, UStG

Seit dem 1. Januar 2025 muss jeder Betrieb E-Rechnungen im B2B-Bereich empfangen, verarbeiten und revisionssicher archivieren können. Das gilt auch für den kleinsten Handwerksbetrieb.

Zeitplan

DatumWas gilt?
Seit 01.01.2025Empfangspflicht für alle
Bis 31.12.2026Versand als PDF/Papier noch erlaubt
Ab 01.01.2027Versandpflicht ab 800.000 € Vorjahresumsatz
Ab 01.01.2028Versandpflicht für alle B2B-Umsätze

Formate: XRechnung (reines XML) oder ZUGFeRD ab Version 2.0.1 (PDF mit eingebetteten XML-Daten).

Archivierung: 10 Jahre, revisionssicher, GoBD-konform. Wichtig: Ein einfaches DMS wie Paperless-ngx reicht für die Archivierung, aber für die GoBD-konforme Verbuchung brauchst du eine Buchhaltungssoftware wie BuchhaltungsButler, lexoffice oder sevdesk.

Checkliste

  • Betrieb kann E-Rechnungen (XRechnung, ZUGFeRD) empfangen
  • Empfangene E-Rechnungen werden revisionssicher archiviert
  • Buchhaltungssoftware kann E-Rechnungsformate verarbeiten
  • Steuerberater ist informiert über E-Rechnungsempfang

2. Arbeitszeiterfassung — Pflicht seit BAG-Urteil

Rechtsgrundlage: ArbSchG §3, BAG-Urteil vom 13.09.2022

Das Bundesarbeitsgericht hat klargestellt: Arbeitgeber müssen die gesamte Arbeitszeit täglich und vollständig dokumentieren. Das gilt jetzt — nicht erst mit dem geplanten Gesetz 2026.

Anforderungen an das System

  • Objektiv: Nicht manipulierbar
  • Verlässlich: Fehlerfrei
  • Zugänglich: Für Mitarbeiter einsehbar
  • Zeitnah: Tägliche Erfassung

Was erfasst werden muss

  • Beginn der Arbeitszeit
  • Ende der Arbeitszeit
  • Dauer (inkl. Pausen)
  • Überstunden

Bußgeld: Bis 30.000 € bei Verstößen gegen die Dokumentationspflicht.

Geplante Übergangsfristen (Gesetzentwurf): Bis 50 MA: 5 Jahre; bis 250 MA: 2 Jahre; darüber: 1 Jahr nach Inkrafttreten.

Checkliste

  • Arbeitszeiterfassung ist eingeführt (digital oder analog)
  • Beginn, Ende und Dauer werden täglich erfasst
  • Überstunden werden dokumentiert
  • Mitarbeiter haben Zugang zu ihren Daten

3. Gefährdungsbeurteilung — inkl. neue Asbest-Pflicht

Rechtsgrundlage: ArbSchG §5-6, Betriebssicherheitsverordnung, Gefahrstoffverordnung

Jeder Arbeitgeber — auch mit nur einem Beschäftigten — muss eine Gefährdungsbeurteilung durchführen und dokumentieren.

Was dokumentiert werden muss

  • Ergebnis der Beurteilung pro Arbeitsplatz und Tätigkeit
  • Festgelegte Schutzmaßnahmen
  • Ergebnis der Überprüfung
  • Seit 2013: Auch psychische Belastungen

Neuerung seit Dezember 2025: Asbest-Erkundungspflicht

Die verschärfte Gefahrstoffverordnung bringt eine allgemeine Asbest-Vermutung für alle Gebäude, die vor dem 31. Oktober 1993 errichtet wurden. Was das für dich bedeutet:

  • Vor Arbeiten an Altbauten (vor 1993) muss eine Asbest-Erkundung stattfinden
  • Aufsichtspersonal braucht Sachkunde nach TRGS 519 Anhang 4C
  • Asbestarbeiten müssen der Arbeitsschutzbehörde und der Berufsgenossenschaft gemeldet werden
  • Ab 2026: Mindestens 5 % der Betriebe pro Bundesland werden jährlich besichtigt

Bußgeld: Bis 25.000 € bei fehlender Gefährdungsbeurteilung.

Checkliste

  • Gefährdungsbeurteilung ist für alle Arbeitsplätze dokumentiert
  • Asbest-Erkundung ist Standard bei Altbauten (vor 1993)
  • Aufsichtspersonal hat TRGS 519 Sachkunde (wenn relevant)
  • Psychische Belastungen sind berücksichtigt
  • Beurteilung wird bei Änderungen aktualisiert

4. DGUV Vorschrift 3 — Prüfprotokolle Elektro

Rechtsgrundlage: DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3)

Die Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel ist für alle Betriebe Pflicht — nicht nur für Elektrobetriebe. Jeder Betrieb hat Steckdosen, Verlängerungskabel und Elektrowerkzeuge.

Pflichtangaben im Prüfprotokoll

  • Angaben zur geprüften Anlage / zum Betriebsmittel
  • Prüfgrundlage (Norm/Vorschrift)
  • Prüfergebnis (bestanden/nicht bestanden)
  • Prüf- und Messbericht mit Einzelwerten
  • Einsatzort (bei ortsveränderlichen Geräten)

Prüffristen

Was?Frist
Ortsveränderliche Geräte (Büro)Alle 24 Monate
Ortsveränderliche Geräte (Baustelle)Alle 3–6 Monate
Ortsfeste AnlagenAlle 4 Jahre

Checkliste

  • Alle elektrischen Betriebsmittel sind inventarisiert
  • Prüffristen sind dokumentiert und werden überwacht
  • Prüfprotokolle sind vollständig und archiviert
  • Defekte Geräte werden aus dem Verkehr gezogen

5. Bautagebuch — der unterschätzte Beweisschutz

Rechtsgrundlage: HOAI (Pflicht für Bauleiter/Architekten), VOB/BGB (empfohlen)

Weder BGB noch VOB schreiben ein Bautagebuch explizit vor. Aber: Im Streitfall ist das Bautagebuch dein wichtigstes Beweismittel. Wer kein Bautagebuch führt, hat bei Mängelrügen, Verzögerungen und Nachträgen schlechte Karten.

Was dokumentiert werden sollte

  • Datum, Wetter, Temperatur
  • Personalstand (eigene Mitarbeiter + Subunternehmer)
  • Eingesetzte Geräte und Maschinen
  • Angelieferte und verwendete Materialien
  • Arbeitsfortschritt
  • Mängel, Schäden, Störungen, Abweichungen vom Plan

Aufwand (manuell): 20–30 Minuten pro Tag und Baustelle.

Checkliste

  • Bautagebuch wird täglich geführt (nicht nachträglich am Freitag)
  • Fotos werden mit Datum und Baustelle zugeordnet
  • Mängel werden sofort dokumentiert (nicht nur mündlich)
  • Bautagebücher werden mindestens 5 Jahre archiviert

6. Subunternehmer-Nachweise — der Zoll-Check

Rechtsgrundlage: AEntG §18, EStG §48b, MiLoG

Wenn du mit Subunternehmern arbeitest, brauchst du von jedem — vor Arbeitsbeginn — einen vollständigen Satz Dokumente. Fehlt die Freistellungsbescheinigung, musst du 15 % des Rechnungsbetrags als Bauabzugsteuer einbehalten und an das Finanzamt abführen.

Erforderliche Dokumente pro Subunternehmer

DokumentPflicht?Gültigkeit
Freistellungsbescheinigung (§48b EStG)JaZeitlich begrenzt
A1-Bescheinigung (EU-Entsendung)Bei EU-ArbeitnehmernPro Einsatz
Gewerbeanmeldung / HandwerksrolleneintragJaDauerhaft
Mindestlohn-Erklärung (MiLoG)JaPro Auftrag
Unbedenklichkeitsbescheinigung (BG)JaZeitlich begrenzt
HaftpflichtversicherungsnachweisJaJährlich
SOKA-BAU RegistrierungBei Bau mit ANDauerhaft
Zollanmeldung (§18 AEntG)Bei EntsendungPro Einsatz

Kontrolle: Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (Zoll) kann jederzeit auf deiner Baustelle erscheinen. Du musst alle Dokumente innerhalb von Minuten vorlegen können.

Checkliste

  • Freistellungsbescheinigung liegt vor Arbeitsbeginn vor
  • A1-Bescheinigungen sind bei EU-Subunternehmern vorhanden
  • Gültigkeitsdaten werden überwacht (automatische Erinnerung)
  • Alle Nachweise sind digital abrufbar (für Zoll-Kontrolle)

7. GoBD und Kassenführung — Meldepflicht seit Juli 2025

Rechtsgrundlage: GoBD, KassenSichV, AO §379

Seit 01.07.2025: Kassenmeldepflicht

Wer ein elektronisches Kassensystem betreibt, muss es beim Finanzamt über “Mein Elster” melden — inklusive der Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE). Nach dem 1. Juli 2025 gekaufte Kassen müssen innerhalb eines Monats gemeldet werden.

TSE-Pflicht

Jede Kasse braucht eine zertifizierte TSE — sie wirkt wie ein digitaler Tresor für alle Buchungen. Ohne TSE ist die Kasse nicht gesetzeskonform.

Verfahrensdokumentation

Eine lückenlose Verfahrensdokumentation nach GoBD ist Pflicht. Sie muss Aufbau, Programmierung und Abläufe deines Kassensystems vollständig abbilden.

Bußgeld: Bis 25.000 €.

Wichtig: Die GoBD-konforme Verbuchung ist nicht dasselbe wie Dokumentenarchivierung. Ein DMS wie Paperless-ngx archiviert deine Belege durchsuchbar — aber die eigentliche Buchung muss in einer Buchhaltungssoftware erfolgen, die GoBD-konform arbeitet.

Checkliste

  • Kasse hat zertifizierte TSE
  • Kassensystem ist beim Finanzamt über “Mein Elster” gemeldet
  • Verfahrensdokumentation liegt vor
  • Belegausgabepflicht wird eingehalten
  • Buchhaltung läuft über GoBD-konforme Software

8. GEG — Gebäudeenergiegesetz (SHK-Betriebe)

Rechtsgrundlage: GEG 2024

Seit dem 1. Januar 2024 muss jede neu eingebaute Heizung zu 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Das betrifft vor allem SHK-Betriebe und Heizungsbauer.

Dokumentationspflichten

  • Energieausweis bei Neubau, Verkauf, Vermietung (inkl. CO₂-Emissionen)
  • Nachweis der 65%-Erneuerbare-Pflicht bei Heizungseinbau
  • Betriebsanleitung und Einweisung bei Wärmepumpen
  • Hydraulischer Abgleich-Nachweis

Checkliste

  • Kunden erhalten Nachweis der 65%-Erneuerbare-Pflicht
  • Einweisung bei Wärmepumpen wird protokolliert
  • Hydraulischer Abgleich wird dokumentiert

9. Ausbildungsnachweis — Berichtsheft

Rechtsgrundlage: BBiG §13

Azubis müssen ein Berichtsheft führen — digital oder handschriftlich. Ein ordnungsgemäß geführtes Berichtsheft ist Voraussetzung für die Zulassung zur Gesellenprüfung.

Achtung: Das IHK-Berichtsheft-Portal wird zum 31.12.2026 abgeschaltet. Betriebe sollten rechtzeitig auf eine Alternative umsteigen. Digitale Berichtsheft-Apps kosten ca. 21,60 € pro Azubi und Jahr.

Checkliste

  • Berichtsheft wird regelmäßig geführt (nicht nachgeholt vor der Prüfung)
  • Ausbilder kontrolliert und unterschreibt regelmäßig
  • Bei digitaler Führung: Backup/Export ist gesichert

Fristen-Kalender: Was wann fällig ist

WannPflicht
TäglichArbeitszeiterfassung aller Mitarbeiter
TäglichBautagebuch pro Baustelle
LaufendE-Rechnungen empfangen und archivieren
LaufendKassenbelege mit TSE sichern
Vor ArbeitsbeginnSubunternehmer-Nachweise vollständig
Vor Arbeiten an AltbauAsbest-Erkundung (Gebäude vor 1993)
3–6 MonateDGUV V3 Prüfung ortsveränderlicher Geräte (Baustelle)
WöchentlichBerichtsheft (Azubi)
JährlichGefährdungsbeurteilung prüfen und aktualisieren
JährlichDGUV-Unterweisungen dokumentieren
Bei ÄnderungGefährdungsbeurteilung aktualisieren
Pro HeizungseinbauGEG-Nachweise erstellen

Die versteckte Pflicht: KI-Schulung nach AI Act

Seit dem 2. Februar 2025 gilt die KI-Schulungspflicht nach Art. 4 des EU AI Act. Du bist betroffen, wenn dein Betrieb KI-gestützte Angebotssoftware, Chatbots, KI-basierte Zeiterfassung oder Tools wie ChatGPT für Kundenkommunikation nutzt. Ab August 2026 greifen die vollen Sanktionsbefugnisse.

Details im Artikel KI-Schulungspflicht 2025: Was KMU jetzt tun müssen.


Häufige Fragen

Muss ich wirklich schon E-Rechnungen empfangen können?

Ja, seit dem 1. Januar 2025. Die Empfangspflicht gilt sofort, ohne Übergangsregelung. Du musst E-Rechnungen in den Formaten XRechnung und ZUGFeRD verarbeiten und revisionssicher archivieren können.

Was passiert, wenn ich keine Arbeitszeiterfassung habe?

Die Pflicht besteht bereits durch das BAG-Urteil von 2022. Bei einer Prüfung drohen Bußgelder bis 30.000 €. Das geplante Gesetz wird die Anforderungen konkretisieren, aber die grundsätzliche Pflicht besteht jetzt.

Muss ich bei jedem Altbau eine Asbest-Erkundung machen?

Bei Gebäuden, die vor dem 31. Oktober 1993 errichtet wurden, gilt seit Dezember 2025 eine allgemeine Asbest-Vermutung. Vor Arbeiten, bei denen asbesthaltiges Material freigesetzt werden könnte, muss eine Erkundung stattfinden. Im Zweifel: besser prüfen als riskieren.

Brauche ich für die Gefährdungsbeurteilung einen externen Berater?

Nicht zwingend. Du kannst die Gefährdungsbeurteilung selbst durchführen, wenn du die fachliche Kompetenz hast. Deine Handwerkskammer bietet branchenspezifische Vorlagen und kostenlose Beratung an — auch die Berufsgenossenschaften haben Muster-Gefährdungsbeurteilungen für die gängigen Gewerke. Frag bei deiner Handwerkskammer nach dem Digitalisierungsberater — viele HWKs haben einen.


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